Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Gebührenstufe bis zu 6.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers mit dem sinngemäßen Antrag,
unter Änderung des angefochtenen Beschlusses die aufschiebende Wirkung seiner Klage (VG Arnsberg
hat keinen Erfolg.
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