VG Kassel, vom 11.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 G 1905/06
Fahrerlaubnis: Aberkennung des Rechts, von einer Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wurde - EU-Fahrerlaubnis, Führerschein-Richtlinie, Führerschein
VGH Hessen, Beschluss vom 19.02.2007 - Aktenzeichen 2 TG 13/07
DRsp Nr. 2008/6735
Fahrerlaubnis: Aberkennung des Rechts, von einer Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wurde - EU-Fahrerlaubnis, Führerschein-Richtlinie, Führerschein
»1. Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist auch nach dem Beschluss vom 28. September 2006 (C-340/05, DAR 2007, 77) nicht sicher zu entnehmen, dass insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungen der 3. Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (ABl. L 403, 18) § 28 Abs. 4 Satz 3 und Abs. 5FeV auch in Fällen nicht anwendbar sind, in denen eine Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde, um den Entzug einer Fahrerlaubnis im eigenen Mitgliedstaat zu unterlaufen.
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