KG - Beschluss vom 07.03.2025
3 ORs 8/25
Normen:
FeV § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.10.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 272 AR 236/24

Fahrerlaubnisfreiheit von motorisierten Krankenfahrstühlen

KG, Beschluss vom 07.03.2025 - Aktenzeichen 3 ORs 8/25

DRsp Nr. 2025/4758

Fahrerlaubnisfreiheit von motorisierten Krankenfahrstühlen

Allein aus dem Umstand, dass ein Fahrzeug einen Aufkleber mit der Aufschrift "25" gemäß § 58 StVZO trägt, kann nicht darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug bauartbedingt tatsächlich über eine entsprechende Motorisierung verfügt.

Tenor

Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 16.Oktober 2024 mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

FeV § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Gründe

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