Streitig ist, ob die private Nutzung eines PKW als geldwerter Vorteil bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern ist.
Der Kläger ist Gesellschafter-Geschäftsführer der A. GmbH. Er erzielte unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Geschäftsführer.
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