FG Hessen - Urteil vom 01.12.2008
13 K 2874/07
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3;
Fundstellen:
AuA 2009, 719

Fahrtenbuch; Exceltabelle; Elektronische Datei - Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

FG Hessen, Urteil vom 01.12.2008 - Aktenzeichen 13 K 2874/07

DRsp Nr. 2009/4946

Fahrtenbuch; Exceltabelle; Elektronische Datei - Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

1. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber führt auch beim Gesellschaftergeschäftsführer zu einem nach § 19 Abs. 1 S. 1 EStG zu erfassenden Lohnzufluss 2. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfordert zeitnahe in geschlossener Form geführte Aufzeichnungen, die die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Kilometerstandes vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. 3. Eine mittels eines Computerprogramms erzeugte Datei, an deren Datenbestand zu einem späteren Zeitpunkt noch Änderungen vorgenommen werden können, ohne dass die Reichweite dieser Änderungen in der Datei dokumentiert wird, genügt den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht. 4. Der Ausdruck einer Excel-Tabelle ist zum Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit der erforderlichen Fahrtenbuchangaben nicht geeignet.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die private Nutzung eines PKW als geldwerter Vorteil bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern ist.

Der Kläger ist Gesellschafter-Geschäftsführer der A. GmbH. Er erzielte unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Geschäftsführer.