OLG Karlsruhe - Beschluß vom 28.12.2001
2 Ss 33/01
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DAR 2002, 229
Vorinstanzen:
AG Freiburg, vom 10.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen AK 423/00

Fahrverbot: Absehen von einem Fahrverbot bei fehlender subjektiver Vorwerfbarkeit

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28.12.2001 - Aktenzeichen 2 Ss 33/01

DRsp Nr. 2003/6843

Fahrverbot: Absehen von einem Fahrverbot bei fehlender subjektiver Vorwerfbarkeit

Von einem Fahrverbot kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung daher abgesehen werden, wenn der Fahrer zu schnell gefahren ist (hier: 122 km/h anstatt erlaubter 80 km/h), um seiner in den Wehen liegenden Ehefrau auf deren Bitten hin so schnell wie möglich beistehen zu können.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 Satz 1 ;

Gründe:

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit außerorts um 42 km/h zu einer Geldbuße von 200 DM verurteilt und ihm für die Dauer von einem Monat untersagt, Kraftfahrzeuge jeglicher Art im Straßenverkehr zu führen. Die nach dem Gesamtzusammenhang ihrer Begründung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde des Betroffenen, die sich insbesondere gegen die Verhängung eines Fahrverbots richtet, hat im wesentlichen Erfolg.