OLG Düsseldorf - Urteil vom 29.10.2007
I-1 U 59/07
Normen:
BGB § 440 ;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 09.02.2007

Fehlgeschlagene Nacherfüllung nach 2. Nachbesserungsversuch bei Motorproblemen eines beim Vertragshändler erworbenen Neufahrzeuges

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 - Aktenzeichen I-1 U 59/07

DRsp Nr. 2008/185

Fehlgeschlagene Nacherfüllung nach 2. Nachbesserungsversuch bei Motorproblemen eines beim Vertragshändler erworbenen Neufahrzeuges

Kann eine deutliche Störung im Motorbetrieb eines Neufahrzeuges, die ein Ruckeln des Fahrzeuges verursacht, auch beim 2. Werkstattbesuch nicht behoben werden, kann vom Fehlschlagen der Nacherfüllung ausgegangen werden. Bei technisch besonders komplizierten Geräten oder bei schwer behebbaren Mängeln können einem Verkäufer im Ausnahmefall zwar mehr als zwei Nachbesserungsversuche zuzubilligen sein. Hierauf kann sich ein Vertragshändler in der Regel jedoch nicht berufen, da ihm das technische Know-how des Herstellers zur Verfügung steht und er überdies bei diesem Regress nehmen kann.

Normenkette:

BGB § 440 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs in Anspruch. Außerdem begehrt er die Feststellung, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des gelieferten Fahrzeugs im Verzug befinde.

Dem Streit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: