Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2024 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Festsetzung eines Erschließungsbeitrags.
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