I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Feststellung der Nichtigkeit einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von einem Parkverbot, die die Beklagte der Beigeladenen unbefristet erteilt hat.
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