BGH - Urteil vom 20.07.2022
VIII ZR 337/21
Normen:
BGB § 559b;
Vorinstanzen:
AG Bremen, vom 22.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 18 C 26/19
LG Bremen, vom 06.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 66/19

Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB

BGH, Urteil vom 20.07.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 337/21

DRsp Nr. 2022/12935

Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB

Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, zur Veröffentlichung bestimmt).

1. In formeller Hinsicht genügt eine Mieterhöhungserklärung den Anforderungen, wenn der Mieter den Grund und den Umfang der Mieterhöhung anhand der Erläuterung als plausibel nachvollziehen kann.2. Bei einer Mieterhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen ist es ausreichend, wenn der Vermieter den ersparten Instandsetzungsaufwand durch die Angabe einer Quote von den aufgewendeten Gesamtkosten nachvollziehbar darlegt.3. Für die plausible Darstellung eines Energieeinspareffekts in der Erhöhungserklärung ist eine gegenständliche Beschreibung der betreffenden Maßnahme oder die Angabe der alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten der renovierten Bauteile ausreichend.4. In der Erhöhungserklärung nach Modernisierungsmaßnahmen ist die Aufschlüsselung der Kosten von verschiedenen Modernisierungsmaßnahmen nach den einzelnen angefallenen Gewerken nicht erforderlich.

Tenor