AG Bremen, vom 28.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 10 C 598/19
LG Bremen, vom 06.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 1 S 113/20
Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB
BGH, Versäumnisurteil vom 28.09.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 338/21
DRsp Nr. 2022/16440
Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559bBGB
Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559bBGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, WuM 2022, 542).
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