Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. September 2023 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau zum Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.130,28 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. Juni 2023 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass folgende Neufestsetzungen der Prämien in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer ... bis zum 31. Dezember 2020 unwirksam waren:
a)die Anpassung des Beitrags im Tarif X zum 1. Januar 2017 in Höhe von € 49,57 und
b)die Anpassung des Beitrags im Tarif X zum 1. Januar 2018 in Höhe von € 44,62.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
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