OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.12.2024
3 U 189/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 19.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 518/23

Formelle Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.12.2024 - Aktenzeichen 3 U 189/23

DRsp Nr. 2025/4582

Formelle Rechtmäßigkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

Ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer muss den durch eine Krankenversicherung hinsichtlich einer Beitragserhöhung zugesendeten Unterlagen entnehmen können, dass (lediglich) die Veränderung der Versicherungsleistungen über dem gesetzlichen oder vertraglichen Schwellenwert Auslöser für die Beitragsanpassung gewesen ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. September 2023 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau zum Aktenzeichen 9 O 518/23 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.130,28 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27. Juni 2023 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass folgende Neufestsetzungen der Prämien in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Krankenversicherung mit der Versicherungsnummer ... bis zum 31. Dezember 2020 unwirksam waren:

a)

die Anpassung des Beitrags im Tarif X zum 1. Januar 2017 in Höhe von € 49,57 und

b)

die Anpassung des Beitrags im Tarif X zum 1. Januar 2018 in Höhe von € 44,62.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.