Das angefochtene - in DAR 1998, 238 veröffentlichte - Urteil, mit dem das Landgericht die Klage abgewiesen hat, hält den Angriffen der Berufung stand. Die nach Verkündung jenes Urteils ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1998 - VIII ZR 292/97 - (NJW 1998, 2207 = DAR 1998, 308 m. Anm. Eggert), auf die sich die Rechtsmittelbegründung hauptsächlich stützt, gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|