OLG Bremen - Beschluss vom 28.03.2023
3 U 26/22
Normen:
VVG § 203; VAG § 155;
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 30.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1093/21

Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

OLG Bremen, Beschluss vom 28.03.2023 - Aktenzeichen 3 U 26/22

DRsp Nr. 2023/6546

Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung

1. Die "Vollständigkeit" der dem Treuhänder vom Versicherer vorgelegten Unterlagen ist keine Tatbestandsvoraussetzung der materiellen Wirksamkeit einer Beitragsanpassung einer privaten Krankenversicherung. 2. Alleiniger Maßstab für die gerichtliche Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angegriffenen Prämienanpassungen ist, ob die Prämienanpassung nach aktuariellen Grundsätzen als mit den bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang stehend anzusehen ist (Anschluss an OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2023 - 8 U 3056/22 -). Die gerichtliche Überprüfung dieser Frage kann regelmäßig nur mit Hilfe eines Sachverständigen erfolgen.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen - 6. Zivilkammer - vom 30.06.2022 durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit, hierzu bis zum 25.04.2023 schriftsätzlich Stellung zu nehmen (§ 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO).

Normenkette:

VVG § 203; VAG § 155;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um Beitragsanpassungen einer privaten Krankenversicherung.