I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger 49% und die Beklagten als Gesamtschuldner 51%. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|