Auf die Rechtsmittel des Klägers werden unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom 30. Juni 2021 teilweise aufgehoben und das Urteil des Landgerichts Bamberg - 4. Zivilkammer - vom 11. Dezember 2020 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.803,77 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 28. Mai 2020 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 91 % und die Beklagte zu 9 %.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 78.516,74 € festgesetzt.
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