Autor: Göppl |
Soweit im Zeitpunkt der Mandatserteilung noch möglich, sollte darauf hingewirkt werden, dass das Fahrzeug von einem von der bosnischen Versicherung beauftragten Sachverständigen begutachtet wird. In einem solchen Fall werden die Sachverständigenkosten direkt von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Bei Beauftragung eines in Deutschland tätigen Sachverständigen wird eine Kostenerstattung i.d.R. abgelehnt.
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