Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 18. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin 73 % und die Beklagte 27 %. Von den außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin 45 % und die Beklagte 55 %.
Die Klägerin nimmt die beklagte Fahrzeugherstellerin wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung auf Schadensersatz in Anspruch.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|