Haftungsnachweis

Autor: Göppl

Jeder Verkehrsunfall ist der Polizei zu melden. Für die Regulierung kommt dem Polizeiprotokoll besondere Bedeutung zu. Es wird grundsätzlich ein Protokoll erstellt. Außerdem wird unmittelbar nach dem Unfall durch einen Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Schadensprotokoll gefertigt. Unfall- und Schadensprotokoll sind Voraussetzung für den Eintritt in die Schadensregulierung.

Darüber hinaus kommen Zeugenaussagen von neutralen Zeugen in Betracht. Auch Fotos der Unfallstelle können hilfreich sein, ebenso wie Lichtbilder von dem unfallbeschädigten Fahrzeug.