Haftungssystem

Autor: Göppl

Es besteht eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters, die nur dann nicht greift, wenn sich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs auf den Unfall nicht ausgewirkt hat. Das gilt für Personen- und für Sachschäden.

Ein Mitverschulden des Geschädigten wird ebenfalls berücksichtigt.