OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.12.1994
1 U 220/93
Normen:
StVO § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 1 § 25 ;
Fundstellen:
VRS 91, 464

Haftungsverteilung bei Anfahren eines betrunkenen Fußgängers in der Silvesternacht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.12.1994 - Aktenzeichen 1 U 220/93

DRsp Nr. 1997/6010

Haftungsverteilung bei Anfahren eines betrunkenen Fußgängers in der Silvesternacht

1. Ein Kraftfahrer hat in der Silvesternacht in einem Wohngebiet mit unbedachtem Verhalten von Fußgänger beim Betreten der Fahrbahn zu rechnen. 2. Kommt es zu einer Kollision mit einem angetrunkenen Fußgänger, der nach Entzündung eines Feuerwerkkörpers rückwärts auf die Fahrbahn tritt, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des PKW-Fahrers angezeigt.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 2 § 3 Abs. 1 § 25 ;
Fundstellen
VRS 91, 464