OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.10.2007
I-1 U 268/06
Normen:
HPflG § 1 ; HPflG § 4 ; HPflG § 5 Abs. 2 ; BGB § 254 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 831 ; StVO § 3 Abs. 2a ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 08.11.2006

Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Gleise überquerenden älteren und gebrechlichen Fußgängers durch eine Straßenbahn

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - Aktenzeichen I-1 U 268/06

DRsp Nr. 2008/12442

Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Gleise überquerenden älteren und gebrechlichen Fußgängers durch eine Straßenbahn

Überquert ein älterer, gebrechlicher Fußgänger einen Übergang über die Gleise einer Straßenbahn angesichts eines herannahenden Zuges und eines Blinklichts und wird er von der Bahn angefahren, so steht der Betriebsgefahr der Straßenbahn das erhebliche Mitverschulden des Fußgängers gegenüber. Dieses führt zu einer Haftungsverteilung von 70 : 30 zu seinen Lasten.

Normenkette:

HPflG § 1 ; HPflG § 4 ; HPflG § 5 Abs. 2 ; BGB § 254 ; BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 831 ; StVO § 3 Abs. 2a ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Klägerin ist zum Teil begründet.

I.