Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Gleise überquerenden älteren und gebrechlichen Fußgängers durch eine Straßenbahn
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2007 - Aktenzeichen I-1 U 268/06
DRsp Nr. 2008/12442
Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Gleise überquerenden älteren und gebrechlichen Fußgängers durch eine Straßenbahn
Überquert ein älterer, gebrechlicher Fußgänger einen Übergang über die Gleise einer Straßenbahn angesichts eines herannahenden Zuges und eines Blinklichts und wird er von der Bahn angefahren, so steht der Betriebsgefahr der Straßenbahn das erhebliche Mitverschulden des Fußgängers gegenüber. Dieses führt zu einer Haftungsverteilung von 70 : 30 zu seinen Lasten.