Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels - das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 09.09.2010, Az:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.300,62 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.12.2008 sowie weitere 379,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2009 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1. wird ferner verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Betrag von 2.652,02 € für die Zeit ab 20.12.2008 bis zum 01.03.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten der I. Instanz tragen die Klägerin 40 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 60 %. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Der Wert der Berufung beträgt 2.635,10 €.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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