1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1,244,83 Euro (i.W.: eintausendzweihundertvierundvierzig 83/100 Euro) nebst Zinsen von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 15.12.2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen, soweit sie nicht zurückgenommen wurde.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/10 und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 9/10.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.100 Euro abzuwenden, wenn dieser nicht in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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