OLG Karlsruhe - Urteil vom 09.12.1988
10 U 144/88
Normen:
BGB § 249 § 252 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 106
DRsp I(123)331b
VRS 76, 81

Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden Lastzug unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn ausweichenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs; Berücksichtigung eines Preisnachlasses bei Abrechnung auf Neuwagenbasis; Berechnung des Nutzungsausfalls bei geschäftlich genutztem Kfz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.1988 - Aktenzeichen 10 U 144/88

DRsp Nr. 1992/9189

Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden Lastzug unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn ausweichenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs; Berücksichtigung eines Preisnachlasses bei Abrechnung auf Neuwagenbasis; Berechnung des Nutzungsausfalls bei geschäftlich genutztem Kfz

1. Fährt ein Fahrzeug unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn links an einem haltenden Lastzug vorbei und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so ist eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen, wenn ein Verzicht des entgegenkommenden Fahrzeugs auf den Vorrang nach der Verkehrslage geboten war.2. Wird der Schaden auf Neuwagenbasis abgerechnet, so muss der Geschädigte sich einem von seinem Händler gewährten Preisnachlass auf seine Schadensersatzforderung anrechnen lassen.3. Der Nutzungsausfall eines überwiegend geschäftlich genutzten Kfz ist konkret zu berechnen.

Normenkette:

BGB § 249 § 252 ; StVG § 7 § 17 ;

Gründe: