OLG Zweibrücken - Urteil vom 05.11.1971
1 U 140/70
Normen:
BGB § 823 ;
Fundstellen:
VersR 1972, 594

Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

OLG Zweibrücken, Urteil vom 05.11.1971 - Aktenzeichen 1 U 140/70

DRsp Nr. 1994/13769

Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

Kollidiert ein Kraftfahrzeug mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger, so trifft den Fahrer kein Verschulden, wenn er auf Sicht gefahren und der Fußgänger ihm in das Fahrzeug hineingelaufen ist. Auch dass der Kraftfahrer nach links ausgewichen ist, gereicht ihm auch dann nicht zum Verschulden, wenn die Kollision bei Einhaltung der rechten Fahrbahnseite möglicherweise vermieden worden wäre.

Normenkette:

BGB § 823 ;
Fundstellen
VersR 1972, 594