BGH - Urteil vom 17.10.1967
VI ZR 64/66
Normen:
SHG § 1 § 2 ; StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 3 § 38 ;
Vorinstanzen:
OLG Schleswig,

Haftungsverteilung bei Kollision eines Lastzugs mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang

BGH, Urteil vom 17.10.1967 - Aktenzeichen VI ZR 64/66

DRsp Nr. 2008/15119

Haftungsverteilung bei Kollision eines Lastzugs mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang

Kommt es an einem unbeschrankten Bahnübergang zu einer Kollision eines LKW mit einem Eisenbahnzug, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen, wenn der Unfall auch auf einem Verschulden des Lokführers beruht, weil dieser angesichts des die Gleise überquerenden LKW keine Notbremsung einleitete.

Normenkette:

SHG § 1 § 2 ; StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 3 § 38 ;

Tatbestand: