AG Düsseldorf - Urteil vom 18.12.2007
41 C 7785/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2008, 179

Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegen Pkw mit Anhänger mit einem überholenden Fahrzeug

AG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007 - Aktenzeichen 41 C 7785/07

DRsp Nr. 2009/22527

Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegen Pkw mit Anhänger mit einem überholenden Fahrzeug

Zieht ein Pkw mit Anhänger vor dem Linksabbiegen nach rechts herüber und kollidiert alsdann mit einem links überholenden Fahrzeug, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Linksabbiegers angemessen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagten aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Klägerin aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;

Tatbestand: