Die zulässige Berufung des Klägers hat zu einem Teil Erfolg.
I.
Wegen des Verkehrsunfalls vom 30. April 2005 in Oberhausen-Holten haften die Beklagten für den Unfallschaden des Klägers entgegen dem landgerichtlichen Urteil nicht nur zu 1/3, sondern zu 60 %. Bei der Bewertung der Schadenshöhe folgt der Senat hingegen dem Landgericht. Der Kläger kann von den Beklagten demnach über den bereits zugesprochenen Betrag von 591,86 EUR hinaus weitere 473,49 EUR (insgesamt 1.065,35 EUR) ersetzt verlangen sowie die Feststellung der Ersatzpflicht in Bezug auf die in Anspruch genommene Kaskoversicherung zu der erkannten Quote.
Im einzelnen ist hierzu noch folgendes auszuführen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|