KG - Urteil vom 03.12.1973
22 U 1420/73
Normen:
StVG § 3 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1974, 76
VersR 1975, 836

Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Fahrschulwagens mit einem von hinten überholenden Fahrzeug

KG, Urteil vom 03.12.1973 - Aktenzeichen 22 U 1420/73

DRsp Nr. 1994/8051

Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Fahrschulwagens mit einem von hinten überholenden Fahrzeug

1. Ein Fahrschüler, der noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, haftet gem. § 3 Abs. 2 StVG nicht nach dem Haftungssystem des StVG.2. Hiervon unberührt ist jedoch die zivilrechtliche Haftung, die jedoch Verschulden voraussetzt.3. Kommt es zu einer Kollision zwischen einem nach links abbiegenden Fahrschulwagen und einem von hinten überholenden Fahrzeug, so haften der Halter des Fahrschulwagens und das überholende Fahrzeug zu gleichen Teilen.

Normenkette:

StVG § 3 Abs. 2 ;
Fundstellen
VerkMitt 1974, 76
VersR 1975, 836