OLG Hamm - Urteil vom 28.11.1979
13 U 246/78
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VersR 1980, 722

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs auf einer ampelgeregelten Kreuzung

OLG Hamm, Urteil vom 28.11.1979 - Aktenzeichen 13 U 246/78

DRsp Nr. 1994/10920

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs auf einer ampelgeregelten Kreuzung

Kommt es auf einer ampelgeregelten Kreuzung zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob das entgegen kommende Fahrzeug das Gelb- oder Rotlicht nicht beachtet hat.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 9 Abs. 3 ;
Fundstellen
VersR 1980, 722