Auf die Berufung der Kläger, die im Übrigen zurückgewiesen wird, wird das am 19. Februar 2007 verkündete Urteil der Zivilkammer 24 des Landgerichts Berlin - 24 0 720/05 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Grundurteil
1. Die auf Zahlung von 23.620,90 € nebst Zinsen sowie auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gerichtete Klage des Klägers zu 1. ist dem Grunde nach zu 50% gerechtfertigt. Die weitergehende Klage des Klägers zu 1. wird abgewiesen.
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