AG Berlin-Mitte - Urteil vom 17.12.2007
116 C 3067/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen:
Schadenpraxis 2008, 247

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 17.12.2007 - Aktenzeichen 116 C 3067/07

DRsp Nr. 2009/22525

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug, so trifft Letzteres die alleinige Haftung, wenn sich der Linksabbieger mit eingeschalteten linken Blinker bereits in der Gegenfahrbahn befand, als das nachfolgende Fahrzeug zum Überholen ansetzte.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen
Schadenpraxis 2008, 247