Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 816,28 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.03.2006 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 58,81 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger 2/3 und die Beklagten gesamtschuldnerisch 1/3.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.
Der Kläger nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch. Die jetzige Beklagte zu 1. ist Rechtsnachfolgerin ihres während des Prozesses verstorbenen Mannes, der zunächst Beklagter zu 1. war.
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