SchlHOLG - Urteil vom 28.11.2013
7 U 158/12
Normen:
§§ 7,11, 17, 18 StVG; 5 Abs. 3, 9 Abs. 5 StVO;
Vorinstanzen:
LG Lübeck, vom 01.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 311/11

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden MotorradHöhe des Schmerzensgeldes bei Polytrauma

SchlHOLG, Urteil vom 28.11.2013 - Aktenzeichen 7 U 158/12

DRsp Nr. 2014/8258

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorrad Höhe des Schmerzensgeldes bei Polytrauma

1. Pflichten beim Linksabbiegen von einer Bundesstraße in eine Grundstücksauffahrt.2. Alleine das mäßige Verlangsamen einer Kolonne führt noch nicht zu einer "unklaren Verkehrslage" iSv § 5 Abs. 3 Nr.1 StVO.3. Schmerzensgeldbemessung bei einem Polytrauma unter Berücksichtigung eines 30-%igen Mitverursachungsanteils Orientierungssätze: Pflichten des linksabbiegenden KFZ-Führers

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten - das am 1. November 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 50.000 € (Schmerzensgeld) nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 05.11.2010 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.321,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 15.04.2011 zu zahlen, sowie 3.364,73 € vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 30.10.2011 zu zahlen.

3.