Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem nachts unbeleuchtet auf einem Parkplatz abgestellten PKW
OLG Köln, Urteil vom 19.12.1990 - Aktenzeichen 2 U 91/90
DRsp Nr. 1994/12286
Haftungsverteilung bei Kollision eines LKW mit einem nachts unbeleuchtet auf einem Parkplatz abgestellten PKW
Wird ein Pkw nachts unzulässigerweise auf einem unbeleuchteten und nur für Lkw bestimmten Parkplatz abgestellt und dort von einem Lkw beschädigt, muß sich der Halter des Pkw eine Mitverursachung von 1/4 zurechnen lassen.