OLG Bremen - Urteil vom 08.11.1972
3 U 50/72
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen:
VersR 1973, 944

Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden mit einem von links in eine vorfahrtberechtigte Straße einbiegenden Fahrzeug

OLG Bremen, Urteil vom 08.11.1972 - Aktenzeichen 3 U 50/72

DRsp Nr. 1994/8279

Haftungsverteilung bei Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit überholenden mit einem von links in eine vorfahrtberechtigte Straße einbiegenden Fahrzeug

Überholt ein Fahrzeug mehrere andere Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem von links in die vorfahrtberechtigte Straße hineinfahrenden PKW, so trifft das überholende Fahrzeug trotz der Vorfahrtverletzung des einbiegenden Fahrzeugs das überwiegende Verschulden, so dass es jedenfalls nicht mehr als die Hälfte seines Schadens ersetzt verlangen kann.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 8 ;
Fundstellen
VersR 1973, 944