AG Hamburg-Harburg - Urteil vom 19.11.2007
646 A C 219/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 1 S. 4; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen:
SVR 2008, 107

Haftungsverteilung bei Kollision eines nach leichtem Linksschwenk rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Lkw mit einem rechts überholenden Pkw

AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 19.11.2007 - Aktenzeichen 646 A C 219/07

DRsp Nr. 2009/22520

Haftungsverteilung bei Kollision eines nach leichtem Linksschwenk rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Lkw mit einem rechts überholenden Pkw

1. Einen Fahrzeugführer trifft vor dem Abbiegen nach rechts in eine Grundstückseinfahrt eine doppelte Rückschaupflicht vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen. 2. Kommt es zu einer Kollision eines nach rechts in eine Grundstückseinfahrt abbiegenden Lkw mit einem rechts überholenden Pkw, so ist eine hälftige Schadensteilung angezeigt, wenn der Lkw vor dem Abbiegen nach rechts nach links ausgeschwenkt ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 5 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 1 S. 4; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen
SVR 2008, 107