OLG Köln - Urteil vom 21.12.1994
11 U 119/94
Normen:
StVO § 9 ; StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VRS 89, 432

Haftungsverteilung bei Kollision eines Parkplatz suchenden Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

OLG Köln, Urteil vom 21.12.1994 - Aktenzeichen 11 U 119/94

DRsp Nr. 1995/10132

Haftungsverteilung bei Kollision eines Parkplatz suchenden Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug, so ist eine hälftige Schadensteilung dann gerechtfertigt, wenn das überholende Fahrzeug angesichts des Vorhandenseins von Parktaschen rechts und links der Fahrbahn und einer reduzierten Geschwindigkeit des Linksabbiegers damit rechnen musste, dass dieser in einen Parkplatz abbiegen werde.

Normenkette:

StVO § 9 ; StVG § 7 § 17 ;

Hinweise:

Eingesandt vom 11. Zivilsenat des OLG Köln.

Fundstellen
VRS 89, 432