BGH - Urteil vom 29.11.1960
VI ZR 40/60
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1961, 179
Vorinstanzen:
OLG Nürnberg,

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem aus einer wartepflichtigen in eine Vorfahrtstraße eingebogenen Radfahrer

BGH, Urteil vom 29.11.1960 - Aktenzeichen VI ZR 40/60

DRsp Nr. 1994/6382

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem aus einer wartepflichtigen in eine Vorfahrtstraße eingebogenen Radfahrer

Biegt ein Radfahrer aus einer wartepflichtigen auf die Vorfahrtstraße nach rechts ein und kommt es nach einer Fahrtstrecke von etwa 15 Meter zu einer Kollision mit einem von links herannahenden PKW, so handelt es sich jedenfalls bei langsamer Fahrt des Radfahrers nicht um eine Vorfahrtverletzung, da der PKW-Fahrer genügend Zeit hatte, sich auf den einbiegenden Radfahrer einzustellen. Der PKW-Fahrer trägt daher die volle Haftung.

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Tatbestand: