Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. November 2010 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
I.
Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem Beklagten zu 1. als Fahrer und Halter eines bei der Beklagten zu 2. versicherten Kraftfahrzeugs, weil sie miterlebt hat, wie ihre 19jährige Tochter XXX bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|