Der damals 64 Jahre alte Kläger befand sich am 4. Januar 1965 gegen 17 Uhr mit seinem Fahrrad auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle. Er kam aus der bei E. (außerhalb des geschlossenen Ortsbereichs) rechtswinkelig in die Bundesstraße 239 einmündenden Ladestraße der Bundesbahn und wollte auf der Bundesstraße seinen Weg nach links fortsetzen. Als er schon auf der Bundesstraße fuhr, wurde er von hinten von dem in seinem Volkswagen 1200 herankommenden Beklagten angefahren. Er erlitt erhebliche Verletzungen.
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