LG Wuppertal - Urteil vom 20.12.2007
9 S 150/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 10;

Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Einfahrt herausfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

LG Wuppertal, Urteil vom 20.12.2007 - Aktenzeichen 9 S 150/06

DRsp Nr. 2009/22530

Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Einfahrt herausfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Kommt es zur Kollision eines rückwärts aus einer Einfahrt herausfahrenden Fahrzeugs mit einem auf der öffentlichen Straße geführten Pkw, so trägt das rückwärts ausfahrende Fahrzeug die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5; StVO § 10;