AG Osnabrück - Urteil vom 29.11.2007
43 C 327/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2008, 249

Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts ausparkenden mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug

AG Osnabrück, Urteil vom 29.11.2007 - Aktenzeichen 43 C 327/07

DRsp Nr. 2009/22521

Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts ausparkenden mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines auf einem öffentlichen Parkplatz rückwärts ausparkenden Fahrzeug mit einem Pkw, der die Durchfahrtstraße des Parkplatzes benutzt, um eine rote Ampel zu umgehen, so ist eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des ausparkenden Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 9 Abs. 5;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2008, 249