1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 22.06.2007 abgeändert.
Die Beklagten werden unter Klageabweisung im übrigen gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 16.296,77 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.12.2006 sowie vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 480,12 € zu zahlen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
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