LG Stendal - Urteil vom 06.09.2007
22 S 28/07
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 14 Abs. 1;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2008, 249

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines haltenden Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich

LG Stendal, Urteil vom 06.09.2007 - Aktenzeichen 22 S 28/07

DRsp Nr. 2009/22511

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines haltenden Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich

Kommt es in einem verkehrsberuhigten Bereich zu einer Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Fahrertür eines haltenden Fahrzeugs, so haftet das vorbeifahrende Fahrzeug höchstens zu 50 % (hier: eingeklagt 80 %, gezahlt 33 %).

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 1 Abs. 2; StVO § 14 Abs. 1;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2008, 249