Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.09.2010 verkündete Urteil des Landgerichts Halle wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.723,46 EUR und weitere 57,41 EUR nebst Zinsen aus 2.723,46 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem 18.11.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Der Kläger begehrt von der Beklagten restlichen Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls mit einem sich im Einsatz befindenden Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.
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