OLG Hamm - Urteil vom 09.11.2022
11 U 38/22
Normen:
StVO § 8 Abs. 1;
Fundstellen:
NZV 2023, 326
VRS 2023, 39
r+s 2023, 226
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 04.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 388/20

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Motorrades mit einem wartepflichtigen Pkw, wenn der Motorradfahrer wegen eines bei Dunkelheit ausgeführten Wheelies schlecht zu sehen war

OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2022 - Aktenzeichen 11 U 38/22

DRsp Nr. 2023/1339

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten Motorrades mit einem wartepflichtigen Pkw, wenn der Motorradfahrer wegen eines bei Dunkelheit ausgeführten Wheelies schlecht zu sehen war

Kollidiert der Fahrer eines auf der bevorrechtigten Straße fahrenden Motorrades, dessen Fahrzeug aufgrund eines bei Dunkelheit durchgeführten Wheelies für den Fahrer eines wartepflichten Pkw schlecht zu erkennen ist, mit dem einbiegenden wartepflichtigen Pkw, kann eine hälftige Quote zur Regulierung der bei dem Unfall entstandenen Schäden angemessen sein.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 04.02.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die A Aktiengesellschaft in ##### B zur Schadensnummer XY01 einen Betrag in Höhe von 4.248,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 22.12.2020 zu zahlen.