BGH - Urteil vom 19.12.1969
VI ZR 63/69
Normen:
ZPO § 286 ;
Fundstellen:
VersR 1970, 284
Vorinstanzen:
OLG Hamburg,

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, ins Schleudern geratenen, mit einer Straßenwalze beladenen Lkw; Anforderungen an den Entlastungsbeweis hinsichtlich eines angestellten Fahrers

BGH, Urteil vom 19.12.1969 - Aktenzeichen VI ZR 63/69

DRsp Nr. 1994/5831

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden, ins Schleudern geratenen, mit einer Straßenwalze beladenen Lkw; Anforderungen an den Entlastungsbeweis hinsichtlich eines angestellten Fahrers

1. Kommt ein mit einer Straßenwalze beladener Lastzug im Zuge eines Überholvorgangs ins Schleudern und kollidiert er mit einem entgegenkommenden PKW, so trägt der LKW die alleinige Haftung.2. Zur Entlastung gemäß § 831 BGB für einen angestellten Fahrer genügt nicht die sorgfältige Prüfung bei der Einstellung des Kraftfahrers; erforderlich ist vielmehr außerdem eine Überwachung des Fahrverhaltens des Kraftfahrers in der Folgezeit.

Normenkette:

ZPO § 286 ;

Tatbestand:

Die 1940 geborene Klägerin fordert Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, bei dem am 13. Juni 1966 gegen 8.30 Uhr ein von ihr gelenkter und gehaltener Pkw VW 1200 und ein von dem Zweitbeklagten gefahrener Lkw Hanomag der damaligen Firma B.& W., einer offenen Handelsgesellschaft, deren beide Gesellschafter die Erstbeklagten waren, zusammenstießen.