OLG Düsseldorf - Urteil vom 06.12.1979
12 U 108/79
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 ;
Fundstellen:
VersR 1981, 68

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Linksabbieger

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.1979 - Aktenzeichen 12 U 108/79

DRsp Nr. 1994/9392

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Linksabbieger

Kommt es zu einer Kollision eines links in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden, die Fahrbahn vollständig versperrenden LKW mit einem von hinten heranfahrenden Fahrzeug, so trifft Letzteres die volle Haftung, wenn es sich bei freier Sicht auf den Abbiegevorgang hätte einrichten und den Unfall vermeiden können.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 9 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Annahme d. Revision d. Klägers mit Beschl. v. 21.10.1980 (VI ZR 6/80) abgelehnt.

Fundstellen
VersR 1981, 68