BGH - Urteil vom 19.12.1967
VI ZR 120/66
Normen:
StVO (a.F.) § 1 § 9 ;
Fundstellen:
VersR 1968, 356
Vorinstanzen:
OLG Köln,

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem plötzlich auf die Fahrbahn laufenden vier Jahre alten Kind

BGH, Urteil vom 19.12.1967 - Aktenzeichen VI ZR 120/66

DRsp Nr. 1994/5952

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem plötzlich auf die Fahrbahn laufenden vier Jahre alten Kind

Läuft ein vier Jahre altes Kind an einem Fußgängerüberweg über die Fahrbahn, ohne den PKW-Verkehr zu beachten, so stellt dies für PKW-Fahrer nur dann ein unabwendbares Ereignis dar, wenn sie hiermit nicht rechnen mussten und auch keine Möglichkeit bestand, Fußgänger, die möglicherweise die Fahrbahn betreten würden, zu sehen. Der PKW trägt daher bei einem Unfall mit einem Kind die volle Haftung.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 § 9 ;

Tatbestand: